1. Das Zusammenleben in der Schule

Alle in der Schule Anwesenden handeln in gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Toleranz und bemühen sich um eine gute Zusammenarbeit. Durch die Schulordnung soll ein für alle erträgliches Zusammenleben erreicht werden. Deshalb beinhalten die Anordnungen, dass alles, was den Unterricht und den organisatorischen Ablauf des Schulbetriebes stört, unterbleiben muss. Gleichzeitig müssen alle bemüht sein, das zu unterlassen, was die Gesundheit oder das Ansehen der anderen beeinträchtigt oder Sachbeschädigung verursacht.

  1. Der Beginn des Unterrichts ist jedem Schüler bekannt. Es ist selbstverständlich, dass man pünktlich zum Unterricht erscheint. Zuspätkommende stören.
  2. Die Räume und Einrichtungsgegenstände müssen pfleglich behandelt und hygienisch sauber gehalten werden:
    • Deshalb ist das Kaugummikauen im gesamten Schulbereich nicht erlaubt.
    • Beschädigt ein Schüler mutwillig das Inventar, Unterrichtsmittel oder das Eigentum von anderen, werden die Erziehungsberechtigten für den angerichteten Schaden ersatzpflichtig gemacht..
  3. Rauchen ist gesundheitsschädlich. Allen Schülern unserer Schule ist das Rauchen auf dem ganzen Schulgelände verboten. Dasselbe gilt für Alkohol und Drogen (Jugendschutzgesetz!).
  4. Gefahrbringende Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  5. Mobiltelefone (Handys) müssen im Schulgebäude und in den Pausen ausgeschaltet sein.
  6. Musik- und elektronische Spielgeräte (MP3, Nintendo, o.ä.) sind im Schulbereich nicht erlaubt.

2. Der Aufenthalt im Schulhaus und auf dem  Schulgelände.

  1. In der großen Pause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Die Toilette ist kein Aufenthaltsort für die Pause.
  2. Das Fußballspielen auf dem Sportplatz erfolgt nach einem geregelten Klassenplan.
  3. In den kleinen Pausen halten sich die Schüler in ihren Klassenzimmern oder in den Fachräumen auf bzw. haben die Möglichkeit, zur Toilette zu gehen. Das Aufsuchen der Toiletten während der Unterrichtszeit ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
  4. Das Rennen im Schulhaus ist verboten, denn es besteht höchste Verletzungsgefahr.
  5. Unfälle müssen sofort einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet werden, Sachschäden beim Hausmeister oder bei einer Lehrkraft.
  6. Klassenzimmer und Fachräume werden von einer Lehrkraft abgeschlossen, wenn die Klassen diese Räume verlassen.
  7. Das Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen im ganzen Schulbereich grundsätzlich verboten.
  8. Fahrräder werden auf dem dafür vorgesehenen Platz gesichert abgestellt.
  9. Roller dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  10. Aus gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Gründen hat die Schule die Pflicht zur Aufsichtsführung während der gesamten Unterrichtszeit. Deshalb dürfen die Schüler das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
  11. Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.

3. Ordnung und Sauberkeit

  1. Alle fühlen sich für die Sauberkeit in den Unterrichtsräumen, im gesamten Schulhaus und auf dem Schulgelände verantwortlich! Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.  Besonders in den Toiletten muss auf Sauberkeit geachtet werden.
  2. Das Ausspucken ist aus hygienischen Gründen im gesamten Schulbereich untersagt.
  3. Bei Verlassen der Unterrichtsräume werden die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Jalousien hochgezogen.

4. Schulbesuch und Versäumnisse

  1. Für den regelmäßigen Schulbesuch gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Versäumnisse sind der Schule unverzüglich unter der Angabe des Grundes mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist der Schule innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
  3. Beurlaubungen: Beurlaubungen für einzelne Unterrichtsstunden erteilt die für die betreffende Stunde zuständige Lehrkraft, für ein oder zwei Tage der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin. Urlaubsgesuche für mehr als zwei Tage sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Direkt vor oder nach Ferienabschnitten darf nicht beurlaubt werden.

               Rektor                                           Elternbeiratsvorsitzende

          Alexander Groß                                              Maresa Guthörlein